Preisliste

Alle Preise in Euro (€) inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).


Offener Anhänger mit Seitenwänden ohne Plane

Steine, Erde, Sand, Hackschnitzel, usw...
Mo
26 €
Di
30 €
Mi
30 €
Do
30 €
Fr
30 €
Sa
30 €
So
30 €


Offener Anhänger mit hohen Bordwänden (ohne Plane)

für Grünschnitt, Gartenabfälle, Möbel, Umzüge, sperrige Güter…
Mo
30 €
Di
34 €
Mi
34 €
Do
34 €
Fr
34 €
Sa
34 €
So
34 €


Anhänger mit Plane (Raumhöhe 150 cm)

für Sofas, Sessel, Schränke, Kühlschränke, Waschmaschinen...
Mo
34 €
Di
38 €
Mi
38 €
Do
38 €
Fr
38 €
Sa
38 €
So
38 €


Motorradanhänger

Sie transportieren 1–2 große Motorräder oder 3 kleine.
Mo
31 €
Di
35 €
Mi
35 €
Do
35 €
Fr
35 €
Sa
35 €
So
35 €

Der Preis ist in Euro pro Kalendertag angegeben (während dem der Kunde den Anhänger exklusiv zur Verfügung hat). Kürzere Mietdauer ist nicht möglich.

Für Vermietungen länger als 10 Tage, Wiederholungsmietungen, mehrere Anhänger gleichzeitig oder für andere Spezialitäten fordern Sie einen individuellen Preis unter info@hangi.at an.



Zahlung

Online-Zahlungen werden für uns durch das Zahlungsportal Global Payments in Zusammenarbeit mit Erste Bank und Sparkasse abgewickelt. Global Payments ist ein Handelsname von Global Payments s.r.o., mit Firmensitz in V Olšinách 626/80, Strašnice, 100 00 Prag 10, Tschechische Republik, Firmenbuchnummer: 042 35 452, im Firmenbuch eingetragen durch das Amtsgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 244453, in Österreich vertreten durch die Global Payments s.r.o., Zweigniederlassung Österreich mit Firmensitz Am Belvedere 1, 1100 Wien, Österreich, im Firmenbuch eingetragen durch das Handelsgericht Wien mit der Firmenbuchnummer FN 514091 t. Global Payments s.r.o. ist von der Tschechischen Nationalbank nach dem Gesetz Nr. 370/2017 Slg., Zahlungsdienstegesetz, in der jeweils gültigen Fassung, für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen autorisiert, und durch die Tschechischen Nationalbank reguliert.

Kartenzahlung
Die schnellste Möglichkeit, online zu bezahlen. Im Interface des Zahlungsportals Global Payments geben Sie die Kartennummer, das Ablaufdatum und den CVC-Code ein – die drei Ziffern, die Sie im Unterschriftsstreifen auf der Rückseite Ihrer Karte finden. Alles ist durch den 3D-Secure-Standard abgesichert, sodass Sie höchstwahrscheinlich aufgefordert werden, einen Zahlencode einzugeben, den Sie per SMS von Ihrer Bank erhalten.


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Global Payments s.r.o. Zweigniederlassung Österreich
Am Belvedere 1
1100 Wien
Österreich



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hangi24 GmbH, FN 654916m, Hadikgasse 64, 1140 Wien, Österreich
E-Mail: info@hangi.at · Web: https://hangi.at
GISA-Zahl: 38693861 · UID: ATU82457119
(„Vermieter“)

  1. Geltungsbereich und Parteien
  1. Diese AGB regeln die entgeltliche Überlassung von Anhänger(n) („Fahrzeug“) zwischen der Hangi24 GmbH als Vermieter und dem Mieter, abgeschlossen über die Online-Buchungsplattform hangi.at („Online-Vermietung“). Rechtsgrundlage: ABGB (Bestand, insbesondere §§ 1090 ff; Erhaltungspflicht gem. § 1096 ABGB).
  2. Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
  3. „Verbraucher“ im Sinn des KSchG, „Unternehmer“ im Sinn des UGB.
  1. Leistung und Preise
  1. Je Fahrzeug sind Merkmale und Tagesmietpreise ausgewiesen.
  2. Alle Preise sind Endpreise in EUR inkl. 20 % USt (sofern nicht ausdrücklich netto angegeben).
  3. Fahrzeugdarstellungen sind unverbindlich (invitatio ad offerendum).
  1. Buchung und Vertragsschluss
  1. Der Mieter wählt Fahrzeug, Mietdauer (ganze Tage) und Zahlungsart, gibt Daten ein und prüft diese vor Absenden.
  2. Mit Klick auf „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Eingang wird automatisch per E-Mail bestätigt (keine Annahme).
  3. Der Vertrag kommt erst mit Zahlungsbestätigung des Vermieters zustande. Bei Abweichungen erhält der Mieter ein angepasstes Angebot; der Vertrag entsteht mit beiderseitiger Bestätigung und Zahlung.
  4. Offensichtliche Preis-/Systemfehler verpflichten nicht zur Leistung; der Vermieter informiert und unterbreitet ein korrigiertes Angebot.
  1. Mietdauer, Storno & Widerruf
  1. Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchung; Verlängerungen nur mit Zustimmung des Vermieters.
  2. Vertragliches Storno: Spätestens 12 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei per Textform (E-Mail an info@hangi.at). Bei Buchungen < 12 Stunden vor Beginn kein Stornorecht.
  3. FAGG-Widerruf: Für Vermietung mit fixem Termin/Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
  4. Bei wirksamer Stornierung erstattet der Vermieter empfangene Zahlungen binnen 7 Kalendertagen auf demselben Zahlungsweg.
  5. Nichtabholung: Nimmt der Mieter das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, bleibt die Zahlungspflicht für die vereinbarte Mietdauer bestehen.
  1. Übergabe
  1. Übergabe des betriebs- und verkehrssicheren Fahrzeugs am vereinbarten Ort/Zeitpunkt; erforderliche Unterlagen werden bereitgestellt, soweit für den Gebrauch notwendig.
  2. Offensichtliche Mängel sind bei Übernahme zu rügen.
  3. Entsperr-/Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden; Missbrauch begründet Schadenersatz.
  1. Rückgabe
  1. Rückgabe spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt, am selben Standort, gereinigt, unbeschädigt und inkl. aller überlassenen Unterlagen/Zubehör (gewöhnliche Abnutzung ausgenommen).
  2. Ist der konkrete Platz belegt, ist das Fahrzeug am nächstmöglichen zulässigen Platz abzustellen, zu sichern und der Vermieter sofort zu informieren.
  3. Bei Verspätung: anteiliges Mietentgelt bis zur tatsächlichen Übernahme + Ersatz weitergehender Schäden.
  4. Keine Rückgabe binnen 2 Tagen ohne polizeiliches Protokoll (Unfall/Diebstahl etc.) → Ersatz von Aufklärungs-, Sicherungs- und Rückholkosten.
  5. Fehlende oder beschädigte Dokumente: der Mieter zahlt eine Vertragsstrafe von 200 EUR.
  6. Fehlende oder beschädigte Ausstattung/Zubehör: Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten.
  7. Nicht gereinigte Rückgabe: Ersatz der tatsächlich entstandenen Reinigungskosten.
  1. Pflichten und Nutzung
  1. Mieter muss geeignete Lenkberechtigung besitzen und ein technisch geeignetes Zugfahrzeug verwenden; zulässige Anhängelasten sind einzuhalten.
  2. Fahrzeug bestimmungsgemäß nutzen und gegen Diebstahl/Missbrauch/Beschädigung sichern.
  3. Untersagt:
    a) Überlassung an Dritte ohne Zustimmung (außer vertraglich benannte Personen),
    b) Überladung, bauliche Veränderungen, Anbringen eigener Werbung.
  4. Zulässiges Gebiet:
    Das Fahrzeug darf innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz (CH) sowie des Vereinigten Königreichs (UK) genutzt werden.
    Darüber hinaus ist die Nutzung auch in den folgenden Staaten zulässig:
    Albanien (AL), Andorra (AND), Bosnien und Herzegowina (BIH), Republik Moldau (MD), Nordmazedonien (MK), Montenegro (MNE) und Serbien (SRB),
    beschränkt auf diejenigen Gebiete, welche unter der Kontrolle der jeweiligen Regierungen stehen.
    Die Nutzung außerhalb der oben genannten Staaten ist nur mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
    Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Grenzübertritt über etwaige nationale Vorschriften (z. B. Maut, Versicherungsdeckung, Zollbestimmungen) zu informieren und diese einzuhalten.
    Eine Zuwiderhandlung kann als vertragswidrige Nutzung gemäß § 6 KSchG in Verbindung mit § 864 ABGB gewertet werden und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes sowie zur Haftung des Mieters für sämtliche daraus entstehenden Schäden.
  5. Änderungen wesentlicher Kontaktdaten binnen 3 Tagen schriftlich melden.
  6. Telematik-Ausstattung Die vom Vermieter überlassenen Fahrzeuge können aus Sicherheits-, Diebstahl- und Verwaltungsgründen mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet sein.
  7. Zwecke der Ortung Die Verarbeitung von Standort- und Bewegungsdaten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
    a) Diebstahlprävention und Wiederauffindung des Fahrzeugs,
    b) Verhinderung, Aufklärung und Dokumentation vertragswidriger Nutzung,
    c) Feststellung des Standorts bei Nichtrückgabe oder drohendem Schaden,
    d) Durchsetzung vertraglicher Ansprüche,
    e) Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere Halter- und Lenkerauskünfte gegenüber Behörden.
  8. Keine permanente Überwachung Eine permanente Überwachung des Mieters findet nicht statt. Standortdaten werden nur ausgelesen, soweit dies zur Erreichung der in 7.7 genannten Zwecke erforderlich ist.
  1. Instandhaltung, Meldungen
  1. Der Vermieter darf Zustand/Standort aus Sicherheits-/Vertragsgründen kontrollieren.
  2. Übliche Wartung/Reparatur trägt der Vermieter; Reinigung, Reifen-/Felgenschäden, Kleinmaterial trägt der Mieter.
  3. Schäden/Defekte sind unverzüglich telefonisch + schriftlich (bis zum nächsten Werktag) zu melden; unterlassene Meldung → Schadenersatzpflicht + Ausschluss allfälliger Minderungsansprüche.
  4. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Anfahrtskosten sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  1. Unfall, Beschädigung, Diebstahl
  1. Mieter ist verpflichtet:
    a) sofort die Polizei zu rufen, Bestätigung einholen,
    b) den Vermieter sofort telefonisch + schriftlich (bis zum nächsten Werktag) zu informieren,
    c) Folgeschäden zu verhindern,
    d) bei Aufklärung und Abwicklung mitzuwirken.
  2. Der Mieter ersetzt alle Schäden und Abwicklungskosten, soweit nicht durch Versicherung gedeckt; Selbstbehalte/Differenzen trägt der Mieter.
  3. Ohne Polizeiprotokoll gelten Schäden als vom Mieter verursacht.
  4. Der Vermieter erteilt erforderliche Lenker-/Halterauskünfte an Behörden.
  1. Versicherung
  1. Gesetzlich erforderliche Kfz-Versicherungen für den Anhänger stellt der Vermieter sicher; das Zugfahrzeug muss gültig haftpflichtversichert und technisch geeignet sein.
  2. Deckungsumfang nach Versicherungsbedingungen; Selbstbehalte/Ausschlüsse gehen zulasten des Mieters.
  1. Entgelt, Zahlung, Rechnung
  1. Vorkasse für die gesamte Mietdauer.
  2. Zahlungsarten: Online-Kartenzahlung, weitere im Checkout. Bedingungen des Zahlungsdienstleisters gelten zusätzlich.
  3. Barzahlung ausgeschlossen.
  4. Elektronische Rechnung per E-Mail.
  5. Entgeltminderung pro rata, wenn die Gebrauchstauglichkeit aus Vermietersphäre entfällt und der Mieter dies zeitnah (spätestens nächster Werktag) schriftlich meldet; unterlassene Anzeige → Zahlungspflicht bis zum Zugang der Anzeige.
  1. Außerordentliche Auflösung

Der Vermieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und das Fahrzeug entziehen, wenn:
a) vertrags- oder rechtswidrige Nutzung vorliegt,
b) drohende oder eingetretene Beschädigung durch den Mieter,
c) unerlaubte Nutzung außerhalb des zulässigen Gebiets,
d) unrichtige Angaben bei Vertragsschluss,
e) pflichtwidriges Unterlassen der Unfall-/Diebstahlmeldung,
f) unerlaubte Umbauten,
g) wiederholte Pflichtverletzungen.

  1. Gewährleistung und Haftung
  1. Gesetzliche Gewährleistung (ABGB/KSchG) gilt.
  2. Haftung des Vermieters – außer bei Personenschäden, Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und Produkthaftung – auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt; reine Vermögensschäden/entgangener Gewinn ausgeschlossen, soweit zulässig.
  1. Kommunikation
  1. Erklärungen können per E-Mail erfolgen.
  2. Eingeschriebene Sendungen gelten am 3. Tag nach Aufgabe als zugestellt, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen wird; bei Annahmeverweigerung der Tag der Verweigerung; bei Nichtabholung der letzte Tag der Abholfrist.
  1. Datenschutz
  1. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vertragsabwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 b DSGVO; Details siehe Datenschutzerklärung auf hangi.at.
  2. Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch, Widerruf der Einwilligung. Beschwerden an die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).
  1. Beschwerden / Streitbeilegung
  1. Bitte zunächst direkt an info@hangi.at wenden.
  2. Hinweis: Die EU-OS-Plattform ist seit 20.07.2025 abgeschaltet (kein Link mehr erforderlich).
  3. Der Vermieter nimmt nicht an freiwilligen Verfahren nach dem AStG teil; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Recht: Österreichisches Recht; Verbraucher behalten zwingende Schutzvorschriften ihres Staates.
  2. Gerichtsstand: Für Unternehmer Wien, Innere Stadt; für Verbraucher gesetzlicher Gerichtsstand.
  3. AGB-Änderungen: maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
  4. Sprache: Deutsch.
  5. Urheberrechte: Inhalte, Layouts, Marken/Logos auf hangi.at sind geschützt; Nutzung nur mit Zustimmung des Vermieters.

Stand: 26.10.2025

 








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